Allgemeine Haftpflichtversicherung für Mountainbikestrecken
Mountainbiken ist eine der schönsten Arten des Radfahrens. Bevor es aber im Salzkammergut bergwärts geht, sollte der Mountainbiker über die eine oder andere Versicherungsfrage bescheid wissen.
Wegehaftpflichtversicherung – Wegebenützerhaftpflicht
Versichert ist die gesetzliche Wegehalterhaftung für Wanderwege, Reitwege, Langlaufloipen und Radwege (auch Mountainbike-Strecken), die vom Oberösterreich Tourismus in Oberösterreich für den Freizeitsport freigegeben wurden und/oder in den von Tourismusorganisationen aufgelegten Prospekten, Katalogen etc. aufscheinen (ausgenommen sind insbesondere Motorsport und Alpinschilauf).
Mit versichert sind auch gesetzliche Schadenersatzansprüche der berechtigten Wegebenützer für Schäden, die sie durch direkt an Wege und Routen angrenzende Grundstücke und Bauwerke erleiden.
Unter der Voraussetzung, dass die Personalien der schadenverursachenden Person bekannt sind und es sich dabei um berechtigte Wegebenützer handelt, bezieht sich der Versicherungsschutz auch auf die gesetzliche Haftpflicht der die versicherten Wege benützenden Personen oder Sportler, die in Ausübung des Freizeitsportes Schäden an den angrenzenden Grundstücken bzw. Liegenschaften verursachen. In teilweiser Abänderung von Art. 7.10.3 AHVB gelten Flurschäden als vom Versicherungsschutz umfasst.
Der Versicherungsschutz gilt insoweit, als die genannten Risken nicht in einer anderen Versicherung Deckung finden.
Bei Schadensfällen wenden Sie sich bitte an den örtlichen Tourismusverband.
Der Ordnung halber wird festgehalten, dass der beschriebene Versicherungsschutz auf das Bundesland Oberösterreich beschränkt ist.









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